Erklärung der Bischofskonferenz von Ex-Jugoslawien über Medjugorje

Other languages: English, Deutsch, Français, Hrvatski, Italiano, Polski

Erklärung

Medjugorje Catholic Church

In der ordentlichen Sitzung der Bischofskonferenz von Jugoslawien in Zadar vom 9.-11. April 1991 wurde folgendes beschlossen:

Erklärung

Die Bischöfe haben von Anfang an die Ereignisse in Medjugorje durch den Bischof dieser Diözese (Mostar), durch die Kommission des Bischofs und durch die Kommission der Bischofskonferenz von Jugoslawien für Medjugorje verfolgt.

Auf der Basis dieser Untersuchungen kann bis jetzt nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.

Aus welchen Motiven auch immer die zahlreichen Versammlungen der Gläubigen aus den verschiedenen Teilen der Welt in Medjugorje zustande kommen, aus religiösen oder verschiedenen anderen Motiven, beide erfordern die Aufmerksamkeit und zuerst die pastorale Sorge des Diözesanbischofs und mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Seeligen Jungfrau Maria gewährleistet wird, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.

Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und brauchbare liturgische und pastorale Direktiven erlassen. Ebenso werden sie durch ihre Kommission fortfahren und Schritt halten mit ihren Ermittlungen, bis es zu einem endgültigen Ergebnis über Medjugorje kommt. Zadar, am 10.April 1991 Die Bischöfe von Jugoslawien

Zadar, am 10. April 1991.

Bischöfe von Jugoslawien

Ein Kommentar über Medjugorje

Kommentar in „Glas Koncila“, der offiziellen katholischen kroatischen Zeitung, Zagreb, am 5. Mai 1991., Seite 2

Die neueste Erklärung der Bischöfe der sozialistischen Republik Jugoslawiens über Medjugorje, ist ein klassisches Beispiel für die jahrhunderte alte und weise Praxis kirchlicher Autorität. Es zeigt, dass die Kirche die Fakten über respektiert, dass sie ihre Kompetenz sorgfältig einsetzt und dass sie in allen Angelegenheiten sehr um das Wohlergehen der Gläubigen bemüht ist.

Es ist eine Tatsache und der ganzen Welt bekannt, dass aufgrund der Marienerscheinungen, die jetzt schon volle zehn Jahre andauern, Medjugorje sowohl gläubige wie neugierige Menschen an sich zieht. Ist es wahr, dass die Gottesmutter hier wirklich erscheint und Botschaften gibt? Die Bischöfe, verantwortlich an ihre Autorität gebunden, erklären folgendes: "Auf der Basis ihrer Untersuchungen, kann das bis heute nicht bestätigt werden."

Der Inhalt und die Bedeutung dieser Erklärung muss auf zwei Ebenen betrachtet werden. In diesem Fall ist die erste und wesentliche Ebene die, dass der Inhalt solcher möglicher sogenannter Privatoffenbarungen dem obligatorischen Offenbarungsinhalt des Glaubens nichts hinzufügen dürfen. Daher haben weder die Bischöfe, noch der Papst selbst, die Autorität, noch können sie unfehlbar entscheiden, dass die Gottesmutter irgendwo erschienen ist, noch haben sie die Autorität, den Gläubigen aufzuerlegen, zu glauben, dass sie erschienen ist. Das Lehramt der Kirche ist unter bestimmten und bekannten Bedingungen unfehlbar, wenn es nämlich bestätigt, dass etwas in der Offenbarung, die die Kirche bis zum Ende des apostolischen Zeitalters erhielt und in der hl. Schrift und in der Tradition bewahrt ist beinhaltet und dann bestätigt, ob eine Offenbarung darin enthalten ist oder nicht enthalten ist. Was immer, weder in der hl. Schrift, noch in der Tradition beinhaltet ist, kann das Lehramt nicht als Glaubenslehre verkünden und es auch nicht als eine verpflichtende Glaubensaussage den Gläubigen vorlegen. Demgemäss können nur die Unwissenden erwarten, dass die Bischöfe die Frage der Erscheinungen von Medjugorje für uns lösen werden, um dann genau zu wissen, was uns erlaubt ist, oder nicht erlaubt ist, über sie zu glauben.

Aber auf der anderen Seite ist dann zu fragen, warum machen sie so sorgfältige Untersuchungen für einen Bericht? Weil sie die Verpflichtung haben, festzustellen, ob das, was hier stattfindet und hier verkündet wird, in völliger Übereinstimmung steht, mit der offenbarten Wahrheit des Glaubens und der Lehre der Moral. Wenn es feststeht, dass es nichts Gegensätzliches gibt, sondern dass die Erscheinungen und Botschaften im Einklang mit dem katholischen Glauben und ihrer Moral stehen, so können sie, als die Höchstverantwortlichen der Kirche erklären, dass es weder einen Einwand gibt gegen die Versammlungen der Gläubigen an diesem Ort, noch gegen die Entwicklung des geistlichen Lebens, gemäß den Inhalten dieser Botschaften. Auf der anderen Seite wäre es ihre Pflicht, auf Irrtümer hinzuweisen und Missbräuche zu verhindern. Die sachdienlichen Aussagen in der neuen Erklärung zeigen, dass die Untersuchungen auch in dieser Hinsicht fortdauern.

Aber der Schwerpunkt der Erklärung liegt für unsere Bischöfe vor allem in dem Faktum, der großen Zahl von Gläubigen und Neugierigen, die sich in Medjugorje versammeln und sie halten es für ihre Pflicht, sicher zu gehen, dass eine so große Anzahl von Leuten hier eine korrekte Verkündigung des Glaubens erhält, eine orthodoxe und moderne Katechese, so dass die heiligen Sakramente richtig und würdig verwaltet werden und besonders, dass die Marienverehrung in Medjugorje sich im Einklang mit der christlichen Orthodoxie entwickelt. Diese Position ist eine wirklich neue in diesem Dokument.

Sicherlich können wir, wie es das Dokument selbst feststellt, brauchbare liturgisch-pastorale Direktiven für die feierliche Zelebration erwarten. Ein Vorschlag, der schon lange zurückliegt, der auch in GLAS KONCILA hervorgehoben, und dadurch verwirklicht wurde, dass die bischöfliche Untersuchung für Medjugorje in zwei Kommissionen aufgeteilt wurde: eine soll darin fortfahren zu untersuchen, ob es hier übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen gibt oder nicht und die andere soll dafür Sorge tragen, dass die Versammlungen in Medjugorje unter gesunder und wahrer kirchlicher Führung stehen. Das ist deshalb nötig, weil es wirklich möglich ist, dass die erste Kommission noch eine geraume Zeit Untersuchungen anstellen wird und möglicherweise dann entscheidet, ihr endgültiges Urteil oder Meinung gar nicht zu veröffentlichen, während unterdessen die Sorge um die versammelten Gläubigen nicht aufgeschoben werden kann, weil diese sich ständig zum Gebet versammeln.

Vielen frommen Menschen aus der ganzen Welt wird also diese Erklärung als eine wertvolle Erleichterung für ihr Gewissen dienen. Jene nämlich, die aufgrund ihres Glaubens nach Medjugorje kommen, können von jetzt an wissen, dass diese Gebetsversammlungen geschützt sind und unter der ordentlichen und verantwortlichen Aufsicht der Nachfolger der Apostel stehen.

Über Medjugorje auf der VI. Regelmässigen sitzung der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina

Vrhbosna, VII (CX), 3, Sarajewo 1996, S. 17

Am 2. und 3. Juli 1996 wurde in Sarajewo die VI. Regelmäßige Sitzung der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina (BK BiH) abgehalten. Anwesend waren alle ihre Mitglieder: der Vorsitzende Kardinal Vinko Puljic, der Bischof von Mostar Ratko Peric und der Hilfsbischof von Vrhbosna Pero Sudar. Wir heben aus dieser Sitzung nur den Text hervor, der sich auf die Erscheinungen der Muttergottes in der Pfarrei von Medjugorje bezieht.

"Der Bischof von Mostar unterrichtet die Konferenz über die offiziellen Briefe der Glaubenskongregation, die an zwei französische Bischöfe hinsichtlich der Pilgerfahrt nach Medjugorje gerichtet sind. In den Briefen steht, unter anderem, dass 'offizielle Pilgerfahrten nach Medjugorje, verstanden als Ort glaubenswürdiger marianischer Erscheinungen, weder von Pfarreien noch von Diözesen organisiert werden dürfen, da dies in Widerspruch zu dem stände, was die Bischöfe des Ex-Jugoslawiens in ihrer Erklärung vom 10. April 1991 (siehe Glas Koncila, 30.06.1996) festlegten.' Die Bischöfe haben diese kirchliche Stellung zur Kenntnis genommen und werden sich dementsprechend auf dem Gebiet ihrer Diözese verhalten."

Französischer Bischof und die Kongregation des Vatikans über Medjugorje

Der Bischof von Langres in Frankreich, Mgr. Léon Taverdet, wandte sich am 14. Februar 1996 an den Apostolischen Stuhl mit der Frage, welches die Stellung der Kirche in bezug auf die Erscheinungen in Medjugorje sei und ob es erlaubt sei, dorthin zu pilgern. Im Namen der Glaubenskongregation des Heiligen Stuhles antwortete am 23. März 1996 ihr Sekretär Tarcisio Bertone. Seine Antwort stellen wir in voller Länge dar:

Glaubenskongregation

Vatikan, 23. März 1996

Prot.-Nr. 154/81-01985

Exzellenz,

im Brief vom 14. Februar 1996 fragten Sie nach der gegenwärtigen Stellung der Kirche in bezug auf die sogenannten "Erscheinungen in Medjugorje" und ob es den katholischen Gläubigen erlaubt sei, dorthin zu pilgern.

In dieser Angelegenheit ist es mir eine Ehre, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bischöfe des ehemaligen Jugoslawiens in bezug auf die Glaubwürdigkeit der betreffenden Erscheinungen in ihrer Erklärung vom 10. April 1991 in Zadar festlegten:

"...Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann noch nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.

Doch, das zahlreiche Versammeln von Gläubigen aus aller Welt, die nach Medjugorje aus religiösen aber auch aus anderen Motiven kommen, verlangt nach Aufmerksamkeit und pastoraler Fürsorge des Diözesanbischofs in erster Linie, aber mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt eine gesunde Verehrung der Seeligen Jungfrau Maria gewährleistet werden kann, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.

Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und geeignete liturgisch-pastorale Richtlinien erlassen. Ebenfalls wird sie durch ihre Kommissionen auch weiterhin die gesamten Ereignisse in Medjugorje verfolgen und untersuchen."

Aufgrund des Gesagten ist es folgerichtig, dass weder Pfarreien noch Diözesen offizielle Wallfahrten nach Medjugorje - verstanden als Ort glaubwürdiger marianischer Erscheinungen - organisieren sollen, da dies in Widerspruch zu der oben angeführten Erklärung der Bischöfe von Ex-Jugoslawien stände.

Hochachtungsvoll

+ Tarcisio Bertone

Die Letzte Erklärung des Vatikans Bezüglich Medjugorje

Seit Anfang Juni 1996 wurde über viele öffentliche Medien die Nachricht verbreitet, dass der Vatikan Pilgerfahrten nach Medjugorje verboten habe. Joaquin Navarro-Valls, der Sprecher des Heiligen Stuhls, widersprach dem jedoch sofort. Um jede Unklarheit über die Haltung des Vatikans bezüglich Medjugorje zu beseitigen, stellte der Sprecher die Position des Vatikans nochmals klar; wir geben diese Stellungnahme ganz wieder:

Privatpersonen ist es Gestattet, Medjugorje zu Besuchen

Catholic News Service

Der Sprecher des Vatikans sagte, dass der Vatikan Katholiken niemals verboten habe, nach Medjugorje zu pilgern, jedoch habe er den Bischöfen untersagt, dass ihre Pfarreien und Diözesen offizielle Pilgerfahrten an den Ort der angeblichen Erscheinungen organisieren.

Joaquin Navarro-Valls, der Sprecher des Vatikans, erklärte am 21. August 1996 gegenüber dem Katholischen Nachrichtendienst: "Man kann Personen nicht verbieten, dorthin zu gehen, solange hier keine Irrtümer festgestellt wurden. Da dies nicht der Fall ist, kann jeder gehen, wie er will."

Weiter sagte der Sprecher, wohin auch immer gläubige Katholiken reisen, haben sie ein Recht auf seelsorgliche Betreuung; so verbietet die Kirche den Priestern nicht, die von Laien organisierten Fahrten nach Medjugorje in Bosnien-Herzegowina zu begleiten, so wie die Kirche es Priestern auch nicht verbieten würde, katholische Reisegruppen nach Süd-Afrika zu begleiten.

Navarro-Valls betonte, dass sich an der Position des Vatikans bezüglich Medjugorje "nichts geändert" habe.

Nachdem Erzbischof Bertone die 1991 gemachte Erklärung zitiert hatte, schrieb er: "Aufgrund des Gesagten ist es folgerichtig, dass weder Pfarreien noch Diözesen offizielle Pilgerfahrten nach Medjugorje organisieren sollen da dies in Widerspruch zu der oben angeführten Erklärung der Bischöfe von Ex-Jugoslawien stünde."

Navarro-Valls sagte: "Wenn man liest, was Erzbischof Bertone geschrieben hat, könnte man der Meinung sein, dass von nun an alles verboten ist und es keine Möglichkeit für Katholiken gäbe, nach Medjugorje zu fahren."

Tatsache ist jedoch, wie der Sprecher gegenüber dem Katholischen Nachrichtendienst erklärte, dass "sich nichts geändert hat und nichts Neues gesagt wurde".

"Das Problem ist, wenn man Pilgerfahrten planmäßig organisiert, sie mit dem Bischof und der Kirche organisiert, dann erhalten die Ereignisse von Medjugorje kanonische Sanktionen", die aber derzeit immer noch von der Kirche untersucht und geprüft werden.

Ferner sagte der Sprecher: "Es ist eine andere Situation, wenn eine Pilgergruppe einen Priester mitbringt damit sie das Bußsakrament empfangen können".

Navarro-Valls führte weiter aus, er habe eine Stellung abgegeben da er "befürchtete, dass die Erklärung des Erzbischofs Bertone zu eingeschränkt interpretiert werden könnte." Hat die Kirche oder der Vatikan zu Pilgerfahrten von Katholiken nach Medjugorje nein gesagt?" Die Antwort ist: "Nein!"

Erklärung des Direktors des Pressebüros des Heiligen Stuhls, dr. Joaquin Navarro-Valls, über Pilgerfahrten nach Medjugorje

"Es gibt keine neuen Fakten in dieser Hinsicht.

Wie schon bei früheren Gelegenheiten festgestellt wurde, gilt in diesen Angelegenheiten unmittelbarer Respekt der Kompetenz des örtlichen Episkopates.

In dieser Hinsicht haben die Bischöfe von Ex-Jugoslawien am 10.April 1991 erklärt: Auf der Basis der Untersuchungen kann bis jetzt nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.

Aus welchen Motiven auch immer die zahlreichen Versammlungen der Gläubigen aus den verschiedenen Teilen der Welt in Medjugorje zustande kommen, aus religiösen oder verschiedenen anderen Motiven, beide erfordern die Aufmerksamkeit und zuerst die pastorale Sorge des Diözesanbischofs und mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem, was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Seeligen Jungfrau Maria gewährleistet wird, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.

Man muss nach wie vor und wiederholt betonen, dass es unbedingt notwendig ist, die Untersuchungen und Reflexionen, neben dem Gebet, fortzuführen, angesichts irgend welcher vermuteter übernatürlicher Phänomene, solange es keine endgültige Verlautbarung gibt."

(Bollettino Nr.233 vom 19.Juni 1996)

Die Glaubenskongregation zu Medjugorje

Die Glaubenskongregation sandte Mgr. Gilbert Aubry, Bischof der Insel Réunion, einen Brief, in dem sie sich klar über Medjugorje äußert. Den Brief erhielt er am 24. Juni und am 25. Juni sandte er ihn an alle Priester und Glaubensgemeinschaften seines Bistums (Rundbrief Nr. C003), um sie mit der neuesten Stellung Roms bekanntzumachen und, falls nötig, die Gläubigen über diesen Vorfall zu informieren.

GLAUBENSKONGREGATION

VATIKAN, PALAST DES HL. OFFIZIUS

Pr. Nr. 154/81-06419 (Abschrift des Originals)

26. Mai 1998

Ihre Exzellenz Mgr. Gilbert Aubry,

Bischof von Saint-Denis auf der Insel Réunion

Exzellenz,

In ihrem Brief vom 1. Januar 1998 stellten Sie dem Dikasterium verschiedene Fragen, die die Stellung des Heiligen Stuhls und des Bischofs von Mostar hinsichtlich der sog. "Erscheinungen" von Medjugorje wie auch die privaten Pilgerfahrten und die pastorale Fürsorge der Gläubigen, die sich nach Medjugorje begeben, betreffen.

In dieser Hinsicht - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich es nicht für möglich halte, auf jede ihrer Fragen zu antworten - möchte ich vor allem betonen, dass der Heilige Stuhl nicht die Gewohnheit hat, auf der ersten Instanz, eine eigene Stellung zu den angeblichen übernatürlichen Erscheinungen einzunehmen. Deshalb hält sich das Dikasterium hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der bewussten "Erscheinungen" einfach an das, was die Bischöfe von Ex-Jugoslawien in Zadar am 10. April 1991 erklärten: "...Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann man noch nicht bestätigen, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen, Offenbarungen handelt." Nach der Aufteilung Jugoslawiens in verschiedene unabhängige Staaten, fiele es nun auf die Mitglieder der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina, eventuell die Untersuchung dieser Angelegenheit erneut aufzunehmen und, gegebenenfalls, neue Erklärungen zu geben.

Was die Äußerung Seiner Exzellenz Mgr. Peric in einem Brief an den Generalsekretär der "Christlichen Familie" betrifft, in der es heißt: "Meine Überzeugung und meine Stellung ist nicht nur "Non constat der supernaturalitate" sondern ebenfalls auch "constat de non supernaturalitate" der Erscheinungen und Offenbarungen von Medjugorje", sollte man als eine persönliche Überzeugung des Bischofs von Mostar betrachten, der, als Ortsbischof, immer das Recht hat, das auszudrücken, was seine eigene Meinung ist und bleibt.

Um schließlich auf die Pilgerfahrten nach Medjugorje zu sprechen zu kommen, die privater Natur sind, bleibt das Kongregat bei seiner Meinung, dass sie erlaubt sind, solange sie nicht als eine Anerkennung der gegenwärtigen Ereignisse betrachtet werden, die die Kirche noch prüfen muss.

In der Hoffnung, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zumindest auf die wichtigsten Fragen, die Sie dem Dikasterium gestellt haben, gegeben zu haben, verbleibe ich hochachtungsvoll

Mgr. Tarcisio Bertone

(Sekretär der "Kongregation", geleitet von Kardinal Ratzinger

 

Damit Gott in euren Herzen leben kann, müßt ihr lieben.

`